Checkliste: Ablauf des Formwechsels einer GmbH in eine Personengesellschaft |
Schritt |
Maßnahme |
Zu erledigen durch |
erledigt |
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1. |
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Entwurf eines Umwandlungsbeschlusses |
i.d.R. Notar |
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2. |
Zuleitung des Entwurfs an den Betriebsrat (falls vorhanden) gem. § 194 Abs. 2 UmwG, bis 1 Monat vor dem Tag der Gesellschafterversammlung. Beachte: Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung ist Voraussetzung des wirksamen Formwechsels gem. § 199 UmwG |
Geschäftsleitung der GmbH |
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3. |
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Erstellung eines Umwandlungsberichts |
Geschäftsleitung der GmbH |
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4. |
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Erstellung eines Entwurfs des Umwandlungsbeschlusses, zum Inhalt siehe §§194 I, 234 UmwG |
Geschäftsleitung der GmbH |
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5. |
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Einberufung einer Gesellschafterversammlung zwecks Beschlussfassung über den Formwechsel gem. § 193 Abs. 1 UmwG |
Geschäftsleitung der GmbH |
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6. |
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Notarielle Beurkundung des Beschlusses über den Formwechsel gem. § 193 Abs. 3 UmwG und ggf. Zustimmungserklärung der Gesellschafter, 193 II UmwG |
Notar |
7. |
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Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister gem. § 198 UmwG mit folgenden Anlagen a) Niederschrift Umwandlungsbeschluss b) Zustimmungserklärungen einzelner Gesellschafter und nicht erschienener Gesellschafter c) Negativerklärung (dass gegen die Wirksamkeit des Formwechselbe- schlusses keine Klage erhoben wird, noch eine solche abgewiesen oder zurückgenommen wurde) d) |
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