Autoren: Müller/Ott |
Für die Liquidationsbesteuerung sieht das KStG Sonderregelungen in mehrfacher Hinsicht vor. Abgesehen von der unverändert gebliebenen Vorschrift des § 11 KStG waren im
Danach kommt es für die Besteuerung beim Gesellschafter - ebenso wie bei der Kapitalherabsetzung - entscheidend darauf an, ob die Vermögensauskehrung im Rahmen der Liquidation
eine Auskehrung thesaurierter Gewinne darstellt mit der Folge, dass insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Nr. 40e EStG vorliegen, oder |
eine Kapitalrückzahlung aus dem Nennkapital bzw. dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG darstellt mit der Folge, dass eine Besteuerung nach § 17 Abs. 4 i.V.m. § 3 Nr. 40c EStG erfolgt. |
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