LAG Rheinland-Pfalz, vom 17.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1213/02
ArbG Mainz, vom 31.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 541/02
Insolvenzrecht - Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz
BAG, Urteil vom 18.11.2003 - Aktenzeichen 9 AZR 347/03
DRsp Nr. 2004/7139
Insolvenzrecht - Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz
»Vom Grundsatz der Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers in der Insolvenz (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 459/01 - AP InsO § 113 Nr. 10 = EzA BGB § 613a Nr. 211) werden Urlaubsansprüche nicht erfasst, soweit sie nicht einem Zeitpunkt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugeordnet werden können.«
Orientierungssätze:1. Erfolgt ein Betriebsübergang nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von einer Beschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613aBGB " für vor der Insolvenzeröffnung entstandene Ansprüche aus. Die Verteilungsgrundsätze des Insolvenzverfahrens haben wegen des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung insoweit Vorrang.
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