OLG Düsseldorf, vom 20.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 23 U 28/03
LG Wuppertal, vom 10.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 261/02
Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts; Prüfungsmaßstab im Steuerberaterregress
BGH, Urteil vom 15.11.2007 - Aktenzeichen IX ZR 34/04
DRsp Nr. 2007/23520
Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts; Prüfungsmaßstab im Steuerberaterregress
»a) Ist der Steuerberater verpflichtet, den Mandanten auf die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts hinzuweisen, hat er jenem doch die Entscheidung, ob er einen solchen Antrag stellen will, zu überlassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 8. Februar 2007 - IX ZR 188/05, WM 2007, 903, 904).b) Kommt es darauf an, ob das zuständige Finanzamt eine von ihm erbetene verbindliche Auskunft erteilt hätte, hat das Regressgericht zu prüfen, wie das Finanzamt sein Ermessen ausgeübt hätte. Hinsichtlich der Frage, welchen Inhalt die verbindliche Auskunft gehabt hätte, ist demgegenüber entscheidend, wie das Regressgericht die objektive Rechtslage beurteilt.«
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