Autor: Ott |
Sowohl im Zusammenhang mit der entgeltlichen Übertragung als auch bei der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an einer GmbH im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge werden regelmäßig Wege gesucht, wie eine bestehende Pensionsverpflichtung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer steuergünstig "entsorgt" werden kann. Denn der Verzicht auf einen Pensionsanspruch führt als verdeckte Einlage in Höhe des Teilwerts der Pensionsanwartschaft ebenso zu einem sofortigen Lohnzufluss wie die Abfindung der unverfallbaren Pensionsanwartschaft in Höhe des erdienten Barwerts.1) Daneben kann z.B. auch die Auslagerung auf einen anderen Rechtsträger nach §
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