I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1999 als angestellter Diplom-Ingenieur tätig, plante aber, seine nichtselbständige Tätigkeit aufzugeben und stattdessen entweder ein Ingenieurbüro zu eröffnen oder einen Personengesellschafts- bzw. Kapitalgesellschaftsanteil zu erwerben. Daneben zog er in Betracht, dieses Vorhaben gemeinsam mit C.H. zu verwirklichen.
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