BFH - Beschluss vom 20.01.2015
II R 37/13
Normen:
AEUV Art. 63; AEUV Art. 65; ErbStG § 2; ErbStG § 15; ErbStG § 27;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 03.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 608/10

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die Ermäßigung der Erbschaftsteuer bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens bei mit ausländischer Erbschaftsteuer belastetem Vorerwerb

BFH, Beschluss vom 20.01.2015 - Aktenzeichen II R 37/13

DRsp Nr. 2015/4536

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die Ermäßigung der Erbschaftsteuer bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens bei mit ausländischer Erbschaftsteuer belastetem Vorerwerb

EuGH-Vorlage: Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens und einem mit ausländischer Erbschaftsteuer belasteten Vorerwerb Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 65 AEUV der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die bei einem Erwerb von Todes wegen durch Personen einer bestimmten Steuerklasse eine Ermäßigung der Erbschaftsteuer vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist, und für diesen Vorerwerb Erbschaftsteuer in dem Mitgliedstaat festgesetzt wurde, während eine Steuerermäßigung ausscheidet, wenn für den Vorerwerb Erbschaftsteuer in einem anderen Mitgliedstaat erhoben wurde?

Tenor

1.

Das Verfahren wird ausgesetzt.

2.

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: