Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 28.03.2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger wendet sich gegen die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung seiner Ehefrau, der Beigeladenen, in seiner freiwilligen Versicherung bei der Beklagten zum 01.01.2006.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|