LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.03.2005
2 Sa 952/04
Normen:
BGB § 613a ; InsO § 55 § 60 Abs. 1 § 61 S. 1, 2 § 209 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 14.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 281/04

Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters für Vergütungsansprüche vor rechtswirksamem Betriebsübergang - keine insolvenzspezifische Pflicht zur Bonitätsprüfung des Betriebsübernehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 952/04

DRsp Nr. 2005/9536

Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters für Vergütungsansprüche vor rechtswirksamem Betriebsübergang - keine insolvenzspezifische Pflicht zur Bonitätsprüfung des Betriebsübernehmers

1. Stellt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Arbeitnehmer ein, erwerben diese hinsichtlich ihrer Vergütungsansprüche eine Masseforderung im Sinne von § 55 InsO.2. In der Insolvenzordnung gibt es keine gesetzlich normierte Verpflichtung des Insolvenzverwalters, dass er bei der Übertragung des Betriebes auf einen Rechtsnachfolger die erforderliche Sorgfalt bei der Überprüfung der Bonität des Käufers ausüben muss; eine solche Verpflichtung mag sich aus allgemeinen Gesichtspunkten ergeben, sie können jedoch nicht zum Kreis der insolvenzspezifischen Pflichten im Sinne von § 60 InsO gerechnet werden.

Normenkette:

BGB § 613a ; InsO § 55 § 60 Abs. 1 § 61 S. 1, 2 § 209 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Schadensersatz, den der Beklagte wegen Verletzung seiner Pflichten als Insolvenzverwalter außerhalb des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Kläger leisten soll.