1. Unter Änderung des geänderten Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2001 vom 6. Oktober 2005 und der Einspruchsentscheidung vom 6. Juni 2006 wird der verbleibende Verlustvortrag für Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung gewerblicher Verluste in Höhe von ... DM festgestellt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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