BFH vom 23.04.1992
IV R 46/91
Normen:
BGB § 1629 ;
Fundstellen:
BB 1992, 1844
BFHE 168, 140
BStBl II 1992, 1024
NJW 1992, 1415
NJW 1993, 1415

Vertretung des Kindes bei Mietvertragsabschluss mit Vater

BFH, vom 23.04.1992 - Aktenzeichen IV R 46/91

DRsp Nr. 1994/6964

Vertretung des Kindes bei Mietvertragsabschluss mit Vater

»a. Der Vater ist an der Vertretung seiner Tochter bei Abschluß eines Mietvertrages mit sich selbst gehindert. Das Kind muß vielmehr bei Abschluß des Mietvertrages durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden. b. Deshalb ist eine steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen einem minderjährigen Kind als Vermieter und seinem Vater als Mieter nur dann möglich, wenn das Kind durch einen Ergänzungspfleger vertreten ist.«

Normenkette:

BGB § 1629 ;

Gründe: