LAG Niedersachsen, vom 12.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1432/06
ArbG Hameln - 1 Ca 165/06 - 27.7.2006,
Voraussetzungen für einen Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang [Betriebs{teil}übergang]; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs bei einem Bewachungsunternehmen
BAG, Urteil vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 8 AZR 607/07
DRsp Nr. 2009/3528
Voraussetzungen für einen Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang [Betriebs{teil}übergang]; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs bei einem Bewachungsunternehmen
Orientierungssätze:1. Ein betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer hat gegen den Betriebserwerber einen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn während der Kündigungsfrist der Betrieb oder der Betriebsteil, dem der Arbeitnehmer zugeordnet war, im Wege eines Betriebsübergangs (§ 613aBGB) auf den Erwerber übergeht oder wenn der Betriebsübergang während der Kündigungsfrist zwar noch nicht vollzogen, aber bereits beschlossen worden ist. Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kommt nur ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (Senat 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 -).2. Allein die Übernahme eines von der Bundeswehr vergebenen Bewachungsauftrages für einen Truppenübungsplatz stellt keinen Betriebsübergang iSd. § 613aBGB vom bisherigen Bewachungsunternehmen auf das neue dar. Bei einem Bewachungsunternehmen handelt es sich regelmäßig um einen betriebsmittelarmen Betrieb, so dass nur die Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils der Belegschaft die Annahme eines Betriebs(teil-)übergangs rechtfertigen würde.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.