LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.05.2009
7 Sa 443/07
Normen:
BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 2; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6; BGB § 615 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, 2 Ca 122/06 lev vom 26.01.2007,

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses nach Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen Kündigung durch Betriebserwerberin

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 443/07

DRsp Nr. 2009/18991

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses nach Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen Kündigung durch Betriebserwerberin

Die Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung reicht für sich genommen nicht aus, um eine Verwirkung des Widerspruchsrechts anzuerkennen.

Tenor:

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 26.01.2007 - 2 Ca122/06 lev - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.088,00 € brutto (anteilige Sondervergütung für das Jahr 2005) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2006 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

III. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

IV. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz nach einem Streitwert von 220.894,24 € trägt die Klägerin zu 57 %, die Beklagte zu 43%. Die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 80.433,24 € trägt die Beklagte.

V. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 2; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6; BGB § 615 S. 1;

Tatbestand: