FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.06.2001
9 K 190/98
Normen:
EStG § 17 Abs. 4 ; EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1;

Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG im Falle der Konkurseröffnung; Bürgschaftsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Werbungskosten

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2001 - Aktenzeichen 9 K 190/98

DRsp Nr. 2001/11070

Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG im Falle der Konkurseröffnung; Bürgschaftsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Werbungskosten

1. Die Entstehung eines Auflösungsverlustes setzt voraus, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen anfallen. Bei der Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Konkursverfahrens lässt sich die Feststellung, dass eine Austeilung von Restvermögen ausgeschlossen werden kann, regelmäßig noch nicht treffen. Der Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust ist daher grundsätzlich erst realisiert, wenn der Konkursverwalter die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens oder das Unternehmen im Ganzen veräußert und mit dem letzten Geschäftsvorfall die Grundlage für die Schlussverteilung geschaffen hat. 2. Bei Bürgschaftsinanspruchnahme eines Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH kann von einer durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Stützungsmaßnahme nur ausgegangen werden, wenn besondere Umstände dafür sprechen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 4 ; EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand: