FG München - Urteil vom 21.06.2002
8 K 1153/00
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 37

Zeitschrift eines Verlags als Teilbetrieb; Zeitschrift als Teilbetrieb?; gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1995; Gewerbesteuermessbetrag 1995; Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1995

FG München, Urteil vom 21.06.2002 - Aktenzeichen 8 K 1153/00

DRsp Nr. 2002/13802

Zeitschrift eines Verlags als Teilbetrieb; Zeitschrift als Teilbetrieb?; gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1995; Gewerbesteuermessbetrag 1995; Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1995

Eine Teibetriebsveräußerung ist nicht anzunehmen, wenn ein Verlag eine von mehreren Zeitschriften zwar zusammen mit Abonnentendatei, Werbedatei, Anzeigenkundendatei sowie sämtliche Bestände der Zeitschrift veräußert, die Redaktion und das fachbezogene Archiv dieser Zeitschrift aber nicht mitveräußert.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin, eine GmbH & Co KG, betreibt einen Buch- und Zeitschriftenverlag. Komplementärin ist die G. GmbH, Kommanditisten sind Herr B. und Frau B..

Die Klägerin ermittelt ihren Gewinn für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1.7. - 30.6..

Im Streitjahr 1995 verlegte die Klägerin mehrere Zeitschriften ... und Bücher zu den Themen Bauen, Architektur, Wohnen, Garten, Malen, Kreatives Gestalten, Kultur & Geschichte sowie Uhren. Verantwortlich für den Themenbereich Uhren war die Redaktion "Alte Uhren". Diese bestand aus dem Chefredakteur Herrn P. und den Redakteuren, den Herren O. G. und M..