FG München - Urteil vom 25.07.2002 (5 K 5285/99)
Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (FA) einen aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entstandenen Gewinn zu Recht als laufenden Gewinn und nicht als gemäß §§ 16, 34 Einkommensteuergesetz (EStG) [...]