BFH - Urteil vom 19.07.2017
I R 96/15
Normen:
KStG 2002 i.d.F. vor SEStEG § 27 Abs. 1 Satz 5; KStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 27 Abs. 1 und 5;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 26.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 15024/15

Zulässiger Umfang der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei unterjährigen Zugängen

BFH, Urteil vom 19.07.2017 - Aktenzeichen I R 96/15

DRsp Nr. 2017/17113

Zulässiger Umfang der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei unterjährigen Zugängen

Steuerliches Einlagekonto 1. NV: Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt (Bestätigung des Senatsurteils vom 30. Januar 2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560). 2. NV: Die Kapitalgesellschaft wird durch die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zum 31. Dezember 2006 auf der Grundlage des rückwirkend bereits für den Veranlagungszeitraum 2006 anwendbaren SEStEG nicht in einer verfassungsrechtlich durch das Rückwirkungsverbot geschützten Rechtsposition verletzt.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2015 15 K 15024/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

KStG 2002 i.d.F. vor SEStEG § 27 Abs. 1 Satz 5; KStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 27 Abs. 1 und 5;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob gesetzliche Regelungen über das steuerliche Einlagekonto gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstoßen.