FNA : 310-14
Fassung vom 24.03.1897
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 24.10.2024 (BGBl. I Nr. 329)
Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung Erster Titel Allgemeine Vorschriften § 1 (Zuständiges Gericht)
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