Gesellschafterbeschluss: Kapitalherabsetzung

Verhandelt am ... in ...

Vor dem unterzeichneten Notar ...

erschienen, dem Notar persönlich bekannt:

Frau ..., geb. am ..., wohnhaft ...,

und

Herr ..., geb. am ..., wohnhaft ....

Vor Eintritt in die nachstehende Beurkundung belehrte der Notar die Erschienenen über die Bestimmung des §  3 Abs.  1 Nr. 7 BeurkG. Die Erschienenen erklärten daraufhin, es liege kein Mitwirkungsverbot nach dieser Bestimmung vor.

Die Erschienenen erklärten:

Wir sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts ... unter HRB ... eingetragenen ... GmbH mit dem Sitz in .... Wir halten alle Gesellschaftsanteile im Nennbetrag von 50.000 Euro der ... GmbH. Damit ist das Stammkapital vollständig vertreten.

Wir sind wie folgt an der Gesellschaft beteiligt:

1.   Frau ... mit 25000 Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von jeweils 1 Euro mit den laufenden Nummern 1-25.000;

2.   Herr ... mit 25.000 Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von jeweils 1 Euro mit den laufenden Nummern 25.001-50.000.

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung einer Gesellschafterversammlung halten wir hiermit eine

Gesellschafterversammlung

der ... GmbH ab und beschließen einstimmig:

1.   Das Stammkapital der Gesellschaft wird von 50.000 Euro um 25.000 Euro auf 25.000 Euro herabgesetzt.

2.   Den Gesellschaftern werden Stammeinlagen i.H.v. je 12.500 Euro ausgezahlt.