Verfahrensrecht |
Erfassung der Einnahmen i.S.d. § 7 UmwStG in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der übernehmenden PersGes |
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Einnahmen i.S.d. § 7 UmwStG unterliegen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 UmwStG nicht der GewSt |
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Einbringungsgeborene Anteile nach § 21 UmwStG a.F. im Privatvermögen |
Keine explizite Regelung, aber wohl entsprechende Behandlung wie bei Anteilen i.S.v. § 17 EStG |
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Schachtelbeteiligung (≧ 15 %) der übernehmenden
PersGes i.S.v. § |
Schachtelbeteiligung (≧ 15 %) im
Betriebsvermögen eines Gesellschafters der übernehmenden PersGes i.S.v. § |
Keine Schachtel-beteiligung (< 15 %) der
übernehmenden PersGes i.S.v. § |
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Anteile im BV oder SBV der übernehmenden PersGes (wohl auch für einbringungsgeborene Anteile i.S.d. § 21 UmwStG a.F.) |
Einnahmen i.S.d. § 7 UmwStG in voller Höhe GewSt-frei; bei KapGes als Gesellschafter unterliegen 5 % der Einnahmen nach § 8b Abs. 5 KStG der GewSt |
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Anteile im BV oder SBV des Gesellschafters (wohl auch für einbringungsgeborene Anteile i.S.d. § 21 UmwStG a.F.) |
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