Schritt |
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1. |
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2. |
die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und |
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3. |
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Schritt |
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG wiederum unterscheidet nochmals drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen: |
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a) |
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die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit |
b) |
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die selbständige Ausübung der in dem Gesetz aufgeführten Berufe (Katalogberufe) und |
c) |
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die selbständige Tätigkeit der den Katalogberufen ähnlichen Berufe |
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