FNA : 7110-1
Fassung vom 24.09.1998
Zuletzt geändert durch:Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften vom 17.01.2024 (BGBl. I Nr. 12)
Inhaltsverzeichnis ERSTER TEIL Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes ERSTER ABSCHNITT Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks § 1 (Handwerksbetrieb; Eintragung in Handwerksrolle) § 2 (Geltung für öffentlich-rechtliche Unternehmen und Nebenbetriebe) § 3 (Handwerklicher Nebenbetrieb; Hilfsbetrieb) § 4 (Fortführung des Betriebes nach dem Tod des Betriebsinhabers) § 5 (Ausführung von Arbeiten in anderen Handwerken) § 5 a (Übermittlung von Daten) § 5 b Verfahren über eine einheitliche Stelle ZWEITER ABSCHNITT Handwerksrolle § 6 (Handwerksrolle; Eintragung; Auskunft) § 7 (Eintragung in die Handwerksrolle) § 7 a (Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe) § 7 b (Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke) § 8 (Ausnahmebewilligung) § 9 (Ausnahmebewilligung für Angehörige von EWG-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz) § 10 (Handwerkskarte) § 11 (Mitteilungspflicht der Handwerkskammer) § 12 (Verwaltungsrechtsweg) § 13 (Löschung einer Eintragung) § 14 (Antrag auf Löschung) § 15 (Erneuter Antrag auf Eintragung nach Ablehnung)
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