LG Magdeburg, vom 07.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 2188/01
Zur Wirksamkeit eines Vermächtnisses, bei dem ein unterzeichneter und mit der Jahreszahl versehener schriftlicher Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, in dem er erklärt, jemandem Grundstückseigentum zuwenden zu wollen, vorliegt, bei Bestehen weiterer letztwilliger Verfügungen
OLG Naumburg, Urteil vom 28.03.2002 - Aktenzeichen 11 U 229/01
DRsp Nr. 2002/13452
Zur Wirksamkeit eines Vermächtnisses, bei dem ein unterzeichneter und mit der Jahreszahl versehener schriftlicher Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, in dem er erklärt, jemandem Grundstückseigentum zuwenden zu wollen, vorliegt, bei Bestehen weiterer letztwilliger Verfügungen
»Der unterzeichnete und mit der Jahreszahl versehene schriftliche Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, in dem er erklärt, jemandem Grundstücks-(mit)eigentum zuwenden zu wollen, kann sich als wirksames Vermächtnis darstellen, auch wenn daneben weitere letztwillige Verfügungen existieren.«
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