OLG Düsseldorf - Beschluss vom 29.09.2008
VII-Verg 50/08
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; GWB § 115 Abs. 1; GWB § 118; GWB § 121; GWB § 122;
Vorinstanzen:
VK bei der Bezirksregierung Köln, vom 13.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen VK VOL 24/08

Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen; Angaben über die Gehaltsstruktur des Rettungsdienstpersonals

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008 - Aktenzeichen VII-Verg 50/08

DRsp Nr. 2009/3354

Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen; Angaben über die Gehaltsstruktur des Rettungsdienstpersonals

Selbst wenn unterstellt wird, dass die Neuvergabe von Rettungsdienstleistungen durch einen Auftraggeber an einen anderen Auftragnehmer die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs i.S. von § 613 a BGB erfüllt (so LAG Köln - 11 Sa 698/07 - 19.10.2007), erfordert die Ausschreibung nicht die Angabe der Gehaltsstruktur der in Zukunft möglicherweise zu übernehmenden Rettungsdienstmitarbeiter. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der dies rügende Bieter selbst seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des Rettungsdienstes tätig ist und tarifvertragliche Vereinbarungen bestehen.

Tenor:

Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 13. August 2008, VK VOL 24/2008, wird abgelehnt. Der Senatsbeschluss vom 10. September 2008 ist damit gegenstandslos.

Der auf Gestattung des Zuschlags gerichtete Antrag der Antragsgegnerin vom 9. September 2009 ist gegenstandslos.

Der Antragsteller wird aufgefordert, dem Gericht bis zum 07. Oktober 2008 mitzuteilen, ob und gegebenenfalls mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten wird.