Der Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG auf den 31. Dezember 2012 - vom ...2014 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... 2016 - wird dahingehend geändert, dass das steuerliche Einlagekonto auf .... Euro festgestellt wird.
2.Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
3.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
4.Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom ... gegründete GmbH, deren Unternehmensgegenstand ... ist. Das Gesellschaftskapital ... hielt bis Anfang 2012 .. (M); mit notariellem Vertrag vom ... 2012 . übertrug M ihre Anteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an E1, E2 und E3. Geschäftsführer der Klägerin ist E1.
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