Autor: Mayer |
Herkömmlich wird ein Unternehmen verstanden als ein System von Produktionsfaktoren, das durch die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Autonomie, Alleinbestimmung, Erwerbswirtschaft und des finanziellen Gleichgewichts geprägt ist.1) Parallel zur Unternehmensgründung, teils als Alternative dazu, teils als Weiterführung des Gründungsgedankens ("Kasse machen"), oft aber nicht nur aus strategischen Gründen, sondern auch unter verstärkter Tätigkeit von Finanzinvestoren bekommt die Thematik der Unternehmungsnachfolge zunehmend Bedeutung für die betriebsberatende, steuerberatende und rechtsberatende Praxis. Befördert wird das durch die große Zahl an Betrieben,2) die derzeit oder in naher Zukunft eine Nachfolge durchführen müssen: Schätzungen zufolge stehen in Deutschland jährlich in fünfstelliger Zahl Familienunternehmen - also Gesellschaften, die in der Hand natürlicher, durch Verwandtschaft oder Heirat miteinander verbundener Personen liegen3) - zur Nachfolge an.
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