Gewillkürte Erbfolge

Autor: Klose

Als gewillkürte Erbfolge wird die Erbfolge bezeichnet, die der Erblasser durch Verfügungen von Todes wegen bestimmt. Durch die gewillkürte Erbfolge wird die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen, da diese nachrangig ist. Eine letztwillige Verfügung von Todes wegen mit dem Ziel der Vermeidung der gesetzlichen Erbfolge kann jedoch nur errichten, wer testierfähig ist.