Autor: Linnartz |
Bis zum 31.12.1996 spielte die Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Gesellschafterbestand der Grundbesitz haltenden Kommanditgesellschaft grundsätzlich keine Rolle. Eine Grunderwerbsteuerpflicht entstand allenfalls dann, wenn es erst in der Person des Erwerbers zu einer Anteilsvereinigung kam.
Durch das
§ 1 Abs. 2a GrEStG stellt sich in zwei Alternativen dar:
vollständige Änderung des Gesellschafterbestandes |
wesentliche Änderung des Gesellschaftersbestandes |
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|