Archiv Sonstige Steuern 9/6 Wahl ehelicher Güterstände |
Güterstände |
Autor: Löbe |
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt drei Grundtypen von Güterständen:
die Zugewinngemeinschaft |
die Gütertrennung |
die Gütergemeinschaft |
Die Gütergemeinschaft spielt in der Praxis nur noch eine untergeordnete Rolle und wird im Folgenden in Grundzügen erläutert.
Während bei der Zugewinngemeinschaft ein Merkmal ist, die während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse auszugleichen, ist dieser Ausgleich bei der Gütertrennung ausgeschlossen. Beide Güterstände weisen gleichwohl die Gemeinsamkeit auf, dass jeder Ehegatte Eigentümer seines Vermögens bleibt, das er bereits vor der Ehe hatte oder während der Ehezeit hinzuerwirbt.
In den nachfolgenden Abschnitten werden die wesentlichen Grundzüge der Güterstände dargestellt.
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