Einbringung einer Sacheinlage in eine Personengesellschaft

Archiv Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten 7/14 Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen 

Einbringung einer Sacheinlage in eine Personengesellschaft

Autor: Ott

Zivilrechtliche Sachverhalte

Überblick

Nach Rdnr. 01.47 UmwSt-Erlass 2011 ist §  24 UmwStG zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten insbesondere für folgende Übertragungsvorgänge anzuwenden:

Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge

durch Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter, wobei aus Sicht des §  24 UmwStG der Einzelunternehmer seinen Betrieb in die neu entstehende Personengesellschaft einbringt

durch Einbringung eines Einzelunternehmens in eine bereits bestehende Personengesellschaft oder durch Zusammenschluss von mehreren Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft