Autor: Mayer |
Die für einen künftigen Ist-Zustand zu einem zu bestimmenden Zeitpunkt formulierten Sachziele müssen für eine rechtliche Gestaltung in Sollensziele, also mit den Mitteln rechtlicher, steuerrechtlicher etc. Kategorien steuerbare Faktoren zerlegt werden. Nur Letztere können vertraglich geregelt werden. Der mandantenseitig gewünschte Erfolgseintritt muss bedingungsmäßig gefasst werden: als Verpflichtung eines Subjekts.
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