OLG Hamm - Beschluß vom 02.08.1993 (15 W 115/93) - DRsp Nr. 1999/10774
OLG Hamm, Beschluß vom 02.08.1993 - Aktenzeichen 15 W 115/93
»Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament können wechselbezüglichen Charakter haben, wenn darin die beiden Ehegatten in sprachlich gesonderten Erklärungen den gemeinschaftlichen Sohn jeweils zu ihrem Erben berufen und ihm die Verpflichtung auferlegen, umfassend für den überlebenden Ehegatten zu sorgen.«
Fundstellen
ErbPrax 1994, 292
FamRZ 1994, 1210
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