OLG Köln - Beschluß vom 30.04.1993 (2 Wx 58/92)
Die Beteiligten zu 1 und zu 2 sind die einzigen lebenden Kinder der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes. Letztere setzten sich durch Testament vom 27.6.1951 gegenseitig zu Alleinerben ein. Am 29.8.1957 [...]