Auftragserteilung

Auftragserteilung

Vorbemerkung: Bei einer förderfähigen Beratung ist unbedingt auf die Förderkonditionen zu achten. Das BAFA weist in seinen Erläuterungen zu dem Programm Förderung des unternehmerischen Know-hows ausdrücklich darauf hin, dass nach der bestehenden Richtlinie bei allen Modulen ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen förderfähig sind. Das bedeutet z.B. reine Fördermittelberatungen sind hier nicht zulässig und können nicht gefördert werden! Das dürfte auch für reine Liquiditätsrechnungen gelten, die nicht in eine konzeptionelle Beratung eingebunden sind, ebenso wie für die Begleitung bei Bankgesprächen. Für Berater, die schon länger bei dem Programm dabei sind, ist das nichts Neues. Für Neueinsteiger an dieser Stelle aber noch einmal die Empfehlung, sich unbedingt an die grobe Beratungsstruktur

Bestandsaufnahme/Analyse à Entwicklung von Lösungsalternativen und Maßnahmen à konkrete Handlungsempfehlungen

zu halten. Das sollte dann auch schon in der Auftragsformulierung zum Ausdruck kommen, indem man dort auch schon einmal den thematischen und zeitlichen Rahmen absteckt. In dem Auftragsschreiben sollte man auf folgende Punkte eingehen:

Beratungsanlass: Corona-Krisenberatung

Konkreter Beratungsauftrag: Mit der Beratung soll geklärt werden, ob und wie das Unternehmen die Corona-Krise überstehen und die Folgen anschließend bewältigen kann. Insbesondere