Bericht und Rechnungsstellung

Bericht und Rechnungsstellung

Der Nachweis, dass eine förderfähige konzeptionelle Beratung stattgefunden hat, erfolgt dann im Beratungsbericht, aus dem die Einhaltung der Vorgaben erkennbar sein muss. Die Anforderungen an den Beratungsbericht sind im Einzelnen auch noch einmal im BAFA-Merkblatt Beratung/Beratungsbericht (www.bafa.de) dargestellt. Spezielle formelle Vorgaben zur Darstellung im Bericht gibt es nicht. Für Steuerberater ist die nächstliegende Vorgehensweise, sich an den üblichen Berichten für Jahresabschlussberichte zu orientieren. Das lässt sich leicht in den Kanzleiablauf integrieren und ist auch für Externe – Förderleitstellen oder Banken z.B. – übersichtlich. Natürlich spricht nichts dagegen, das Ganze durch geeignete grafische Darstellungen – wo es passt, nicht als Selbstzweck – anzureichern. Eine grobe Gliederungsvorgabe zeigt die „Checkliste Inhalte Beratungsbericht“.