* Kalkulatorische Buchungen
Für eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung ist es notwendig, dass Buchungssachverhalte, die oft erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten berücksichtigt werden, bereits unterjährig monatlich erfasst und gebucht werden. Dies betrifft insbesondere:
‒ Abschreibungen,
‒ Kosten der Jahresabschlusserstellung,
‒ Zinsen aus Annuitätendarlehen.
Daneben können auch andere Kosten, die i.d.R. nur einmal jährlich anfallen, bereits unterjährig über kalkulatorische Buchungen erfasst werden, wie beispielsweise:
‒ Sonderzahlungen an das Personal (z.B. Weihnachtsgeld),
‒ Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Die Ermittlung der monatlich zu verbuchenden Beträge sollte für derartige Dinge zusammen mit dem Steuerberater, der auch den Jahresabschluss erstellt, erfolgen. Mit ihm ist auch die Notwendigkeit der Erfassung der erwähnten Sachverhalte im Einzelfall abzustimmen.
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