Checkliste Arzt und Umsatzsteuer: Tätigkeit als Sachverständiger, Gutachter, Referent und Fachschriftsteller |
Nach dem auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c) der 6. EG Richtlinie (sog. MwStSystRL) beruhenden § 4 Nr. 14 UStG sind grundsätzlich die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt umsatzsteuerfrei.
Befreit ist dabei die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung Arzt oder Ärztin, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dient (EuGH, Urt. v. 14.09.2000 384/98, Lexinform 0163407). Tätigkeiten, die keinen therapeutischen Zweck verfolgen, unterliegen daher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Zur Abgrenzung vgl. auch die Hinweise in A 4.14.1 ff. UStAE.
Nachfolgend sind in alphabetischer Reihenfolge typische Beispiele aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wiedergegeben. Die Zusammenstellung soll Ihnen als Mandant die Zuordnung in der täglichen Arbeit z.B. bei Vertragsgesprächen und Rechnungsstellung erleichtern. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Bitte sprechen Sie uns in Zweifelsfällen an und lassen den Einzelfall abklären!
ganzTätigkeit |
Umsatzsteuerfrei? |
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Ja |
Nein |
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Tätigkeit als Sachverständiger |
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Alkohol und Drogengutachten |
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Gutachten zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme |
x |
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