Anschreiben Umsatzsteuerpflichtige Eigenlaborleistungen

Zahnarztpraxis

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Umsatzsteuerpflichtige Eigenlaborleistungen

Ihre Anfrage vom <...>

 

 

Sehr geehrte <...>,

 

die (ärztlichen) Leistungen der Ärzte und Zahnärzte sind im allgemeinen Fall ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14 a) Satz 1 UStG). Erbringt ein Arzt (Zahnarzt) ausschließlich derartige steuerfreie Leistungen, sind im Regelfall auch alle weiteren, mit der Praxis im Zusammenhang stehenden Umsätze (Hilfsumsätze) steuerfrei (nach § 4 Nr. 28 UStG; z.B. Verkauf von Einrichtungsgegenständen, Pkw-Gestellung an Mitarbeiter, Verkauf des Praxis-Kfz). Entsprechendes gilt für Dentisten.

 

Von der Umsatzsteuerbefreiung ausdrücklich ausgenommen ist jedoch die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, soweit der Zahnarzt sie in seiner Praxis selbst oder durch eigene Mitarbeiter herstellt oder repariert (Eigenlabor; § 4 Nr. 14 a) Satz 2 UStG).