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Einzelpraxis |
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Berufsausübungsgemeinschaft BAG |
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- als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) |
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- als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) |
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- als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) |
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Zur Abgrenzung von Scheingesellschaften müssen außerdem folgende Voraussetzungen vorliegen: · gemeinsame Patientenbehandlung · Außenankündigung der Gesellschaft (Praxisschild) · Abrechnung und Dokumentation der erbrachten Leistungen durch die Gemeinschaft · Haftung der Gemeinschaft im Außenverhältnis · Beteiligung aller Ärzte an unternehmerischen Risiken und Chancen · gemeinsames Personal · gemeinsame Räume und Praxiseinrichtung Quelle: www.kbv.de. |
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MVZ als GmbH |
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MVZ als GbR |
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Die Rechtsfolgen sind mir bekannt! |
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Es besteht noch Informationsbedarf: |
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Steuerberater |
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Rechtsanwalt |
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Fragen zur Zulassung sind |
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geklärt bzw. |
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siehe gesonderte Checkliste |
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Beschäftigung von Mitarbeitern |
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Arbeitshilfen sind mir bekannt |
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Lohnfindung und Sozialversicherungsrecht sind mir bekannt |
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Bei mir besteht noch Informationsbedarf zu: |
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