Checkliste Rechtsfragen

 

 

 

Einzelpraxis

Berufsausübungsgemeinschaft – BAG

 

-      als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

-      als Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

-      als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Zur Abgrenzung von Scheingesellschaften müssen außerdem folgende Voraussetzungen vorliegen:

·         gemeinsame Patientenbehandlung

·         Außenankündigung der Gesellschaft (Praxisschild)

·         Abrechnung und Dokumentation der erbrachten Leistungen durch die Gemeinschaft

·         Haftung der Gemeinschaft im Außenverhältnis

·         Beteiligung aller Ärzte an unternehmerischen Risiken und Chancen

·         gemeinsames Personal

·         gemeinsame Räume und Praxiseinrichtung

Quelle: www.kbv.de.

 

MVZ als GmbH

MVZ als GbR

Die Rechtsfolgen sind mir bekannt!

Es besteht noch Informationsbedarf:

 

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Steuerberater

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Rechtsanwalt

Fragen zur Zulassung sind

 

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geklärt bzw.

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siehe gesonderte Checkliste

Beschäftigung von Mitarbeitern

 

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Arbeitshilfen sind mir bekannt

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Lohnfindung und Sozialversicherungsrecht sind mir bekannt

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Bei mir besteht noch Informationsbedarf zu:

 

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