Streitig ist, ob der Kläger als Cutter bzw. Video-Editor in den Streitjahren eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hat.
Der 1965 geborene Kläger war nach dem Abitur 1985 zunächst für ein Jahr als Produktionsassistent einer Filmproduktionsfirma tätig. Von Dezember 1986 bis November 1988 arbeitete er als Trainee bei ... einem Radiosender. Zwischen 1989 und 1993 war er wiederum als Produktionsassistent und als Editor/Filmeditor-Assistent bei Filmproduktionsfirmen tätig. Ferner war er 1993 ca. ein halbes Jahr als "Studiotechnical Manager" für ... einen Fernsehsender tätig. Seit 1994 ist er selbständig im Bereich "Film Editing & Creative Conceptions" tätig.
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