Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren (1980 und 1983 bis 1985) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war in den Streitjahren in erster Linie als Gesellschafter-Geschäftsführer der A KG tätig; daneben unterhielt er u.a. eine Kanzlei als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Seit 1974 war er im Rahmen seiner Tätigkeit für die A fast ausschließlich mit der steuerlichen Beratung der B KG befasst. Für die A betreute der Kläger seit 1977 auch den für die B tätigen Immobilienmakler H.
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