Heilberufe und Umsatzsteuern: Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen

Heilberufe und Umsatzsteuern: Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen

Die nachfolgende Zusammenstellung von Rechtsprechung und Verwaltungshinweisen zu speziellen Steuerfragen im Bereich der Heilberufe soll eine Arbeitshilfe für die Erstberatung und eine Recherchehilfe für die individuelle gutachtliche Beurteilung im jeweiligen Beratungsfall sein. Die Anordnung erfolgt in zeitlicher Reihenfolge, wobei jeweils die neuesten Quellen hinten stehen. Das bedeutet keine Stellungnahme zur aktuellen Rechtslage oder dass ein neueres Urteil „besser“ oder aktueller ist als ein älteres: Wie jeder Fachmann weiß, kann ein Finanzgerichtsurteil jederzeit durch eine BFH-Rechtsprechung überholt sein und ein BFH-Urteil durch eine Verwaltungsregelung (Nichtanwendungserlass) oder auch durch eine rückwirkende Gesetzesänderung im konkreten Anwendungsfall nicht anwendbar sein.

Für Korrekturen, ergänzende Hinweise und Anregungen sind die Autoren dankbar!

 

 

Rechtsprechung

Kurpacker

FG München, Urt. v. 09.07.1987 – XIV 166/86 AusU

Rechtsprechung

Schwesternhelfer: Eine Schwesternhelferin, die unter Mithilfe von ausgebildeten Krankenpflegern einen ambulanten Pflegedienst ausübt, ist nicht freiberuflich tätig im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.  Die Umsätze sind deshalb auch nicht steuerfrei gem. § 4 Nr. 14 UStG.

FG Hamburg, Urt. v. 23.11.1989 – I 167/89, EFG 1990 S. 201

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