Kurzinfo Rechtsformwahl AG u. Co. KG

Kurzinfo Rechtsformwahl

AG und Co. KG

 

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die AG & Co. KG kann man als Mischform von Personen- und Kapitalgesellschaft bezeichnen, sie wird aber der Personengesellschaft zugeordnet. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist hier keine natürliche Person, sondern die AG.Hieraus ergibt sich auch die beschränkte Haftung in dieser Rechtsform.Es ist sowohl eine Bar- als auch eine Sachgründung möglich.

 

Schnellinfo AG & Co. KG

Rechtliche Grundlagen

§§ 161 ff. HGB; AG

Mindestkapital

50.000 € (AG)

Anzahl der Gründer

1

Haftung

beschränkt

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Notarieller Vertrag

Anmeldung

Finanzamt, Gewerbeamt

Gründungskosten

Gewerbeanmeldung zwischen 20 € und 50 €

Registereintrag

Notarkosten

Registereintragung

Handelsregister

Berufsrechtliche Fragen

Handwerker – ggf. Handwerksrolle

Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach Gewerbeordnung

Firmenbezeichnung

Sach-, Personen- oder Phantasiefirma, aber Zusatz „AG & Co. KG“

Geschäftsführung

Vorstand der AG (Komplementär)

Stimmrechte

Nach Höhe des Kapitalanteils

Buchführung/Rechnungslegung

Für jede Gesellschaft, also AG und KG, muss gesonderter Abschluss erstellt werden 

Gewinn-/Verlustbeteiligung

Dividende je Aktie nach Beschluss der Hauptversammlung, wobei Vorzugskonditionen möglich sind