Kurzinfo Rechtsformwahl AG und Co. KG |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die AG & Co. KG kann man als Mischform von Personen- und Kapitalgesellschaft bezeichnen, sie wird aber der Personengesellschaft zugeordnet. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist hier keine natürliche Person, sondern die AG.Hieraus ergibt sich auch die beschränkte Haftung in dieser Rechtsform.Es ist sowohl eine Bar- als auch eine Sachgründung möglich.
Schnellinfo AG & Co. KG |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 161 ff. HGB; AG |
Mindestkapital |
50.000 (AG) |
Anzahl der Gründer |
1 |
Haftung |
beschränkt |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Notarieller Vertrag |
Anmeldung |
Finanzamt, Gewerbeamt |
Gründungskosten |
Gewerbeanmeldung zwischen 20 und 50 Registereintrag Notarkosten |
Registereintragung |
Handelsregister |
Berufsrechtliche Fragen |
Handwerker ggf. Handwerksrolle Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach Gewerbeordnung |
Firmenbezeichnung |
Sach-, Personen- oder Phantasiefirma, aber Zusatz AG & Co. KG |
Geschäftsführung |
Vorstand der AG (Komplementär) |
Stimmrechte |
Nach Höhe des Kapitalanteils |
Buchführung/Rechnungslegung |
Für jede Gesellschaft, also AG und KG, muss gesonderter Abschluss erstellt werden |
Gewinn-/Verlustbeteiligung |
Dividende je Aktie nach Beschluss der Hauptversammlung, wobei Vorzugskonditionen möglich sind |
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