Kurzinfo Rechtsformwahl GmbH und Co. KG |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die GmbH & Co. KG kann man als Mischform von Personen- und Kapitalgesellschaft bezeichnen, sie wird aber der Personengesellschaft zugeordnet. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist hier keine natürliche Person, sondern die GmbH. Hieraus ergibt sich auch die beschränkte Haftung in dieser Rechtsform. Es ist sowohl eine Bar- als auch eine Sachgründung möglich. Bei einer Sachgründung ist dem Register ein Sachgründungsbericht einzureichen. Zu beachten ist auch, dass zunächst die GmbH in das Handelsregister eingetragen sein muss. Erst danach ist die Anmeldung der GmbH & Co. KG möglich.
Schnellinfo GmbH & Co. KG |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 161 ff. HGB; GmbHG |
Mindestkapital |
25.000 (GmbH) |
Mindestanzahl der Gründer |
1 |
Haftung |
beschränkt |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Notarieller Vertrag |
Anmeldung |
Finanzamt, Gewerbeamt |
Gründungskosten |
Gewerbeanmeldung zwischen 20 und 50 Registereintrag Notarkosten |
Registereintragung |
Handelsregister |
Berufsrechtliche Fragen |
Handwerker ggf. Handwerksrolle Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach Gewerbeordnung GmbH nicht oder nur eingeschränkt möglich bei bestimmten Berufsgruppen, z.B. Ärzte |
Firmenbezeichnung |
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