Kurzinfo Rechtsformwahl GmbH u. Co. KG

Kurzinfo Rechtsformwahl

GmbH und Co. KG

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die GmbH & Co. KG kann man als Mischform von Personen- und Kapitalgesellschaft bezeichnen, sie wird aber der Personengesellschaft zugeordnet. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist hier keine natürliche Person, sondern die GmbH. Hieraus ergibt sich auch die beschränkte Haftung in dieser Rechtsform. Es ist sowohl eine Bar- als auch eine Sachgründung möglich. Bei einer Sachgründung ist dem Register ein Sachgründungsbericht einzureichen. Zu beachten ist auch, dass zunächst die GmbH in das Handelsregister eingetragen sein muss. Erst danach ist die Anmeldung der GmbH & Co. KG möglich.

 

Schnellinfo GmbH & Co. KG

Rechtliche Grundlagen

§§ 161 ff. HGB; GmbHG

Mindestkapital

25.000 € (GmbH)

Mindestanzahl der Gründer

1

Haftung

beschränkt

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Notarieller Vertrag

Anmeldung

Finanzamt, Gewerbeamt

Gründungskosten

Gewerbeanmeldung zwischen 20 € und 50 €

Registereintrag

Notarkosten

Registereintragung

Handelsregister

Berufsrechtliche Fragen

Handwerker – ggf. Handwerksrolle

Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach Gewerbeordnung

GmbH nicht oder nur eingeschränkt möglich bei bestimmten Berufsgruppen, z.B. Ärzte

Firmenbezeichnung