Kurzinfo Rechtsformwahl Idealverein

Kurzinfo Rechtsformwahl

Eingetragener Verein e.V. (Idealverein)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Der Idealverein ist ein Verein, der nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist, sondern ideelle Ziele verfolgt. Organe des Vereins sind die Hauptversammlung und der Vorstand, wobei die Hauptversammlung den Vorstand wählt. Die Geschäftsführung kann haupt- oder ehren­amtlich durch einen Geschäftsführer oder den geschäftsführenden Vorstand erfolgen. Jedes Vereinsmitglied ist stimmberechtigt. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann ein eingetragener Verein sich durch das Finanzamt die Gemeinnützigkeit bescheinigen lassen (Freistellungsbescheinigung). Damit fällt keine Körper­schaftsteuer und Gewerbesteuer an. Alle zwei Jahre prüft das Finanzamt, ob die Voraus­setzungen für die Gemeinnützigkeit noch gegeben sind.

 

Schnellinfo Eingetragener Verein (e.V.) (Idealverein)

Rechtliche Grundlagen

§§ 21–79 BGB

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

7

Haftung

beschränkt auf Vereinsvermögen

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

notariell bestätigte Satzung

Anmeldung

Finanzamt

Gründungskosten

Registereintragung inkl. Notargebühren ab 120 €

Registereintragung

Vereinsregister

Berufsrechtliche Fragen

–

Firmenbezeichnung

Eigennamen mit Zusatz „e.V.“