Kurzinfo Rechtsformwahl Eingetragener Verein e.V. (Idealverein) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Der Idealverein ist ein Verein, der nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist, sondern ideelle Ziele verfolgt. Organe des Vereins sind die Hauptversammlung und der Vorstand, wobei die Hauptversammlung den Vorstand wählt. Die Geschäftsführung kann haupt- oder ehrenamtlich durch einen Geschäftsführer oder den geschäftsführenden Vorstand erfolgen. Jedes Vereinsmitglied ist stimmberechtigt. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann ein eingetragener Verein sich durch das Finanzamt die Gemeinnützigkeit bescheinigen lassen (Freistellungsbescheinigung). Damit fällt keine Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Alle zwei Jahre prüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit noch gegeben sind.
Schnellinfo Eingetragener Verein (e.V.) (Idealverein) |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 2179 BGB |
Mindestkapital |
0 |
Mindestanzahl der Gründer |
7 |
Haftung |
beschränkt auf Vereinsvermögen |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
notariell bestätigte Satzung |
Anmeldung |
Finanzamt |
Gründungskosten |
Registereintragung inkl. Notargebühren ab 120 |
Registereintragung |
Vereinsregister |
Berufsrechtliche Fragen |
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Firmenbezeichnung |
Eigennamen mit Zusatz e.V. |
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