Kurzinfo Rechtsformwahl Kommanditgesellschaft (KG) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft. Ihr Zweck ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet und besteht aus persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Komplementären und beschränkt auf die Einlage haftenden Kommanditisten. Alleiniger Geschäftsführer ist der Komplementär. Ihm ist i.d.R. auch das alleinige Entscheidungsrecht vorbehalten. Bei Tod eines Komplementärs oder Ausscheiden eines Gesellschafters erfolgt die Auflösung der KG. Stirbt der Kommanditist, ist eine Weiterführung durch dessen Erben möglich.
Schnellinfo Kommanditgesellschaft (KG) |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 161177a HGB |
Mindestkapital |
0 |
Mindestanzahl der Gründer |
2 |
Haftung |
Komplementär haftet unbeschränkt, Kommanditist beschränkt |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Formfreier Gesellschaftsvertrag, auch mündlich möglich |
Anmeldung |
Gewerbeamt, Finanzamt |
Gründungskosten |
Gewerbeanmeldung (2050 ), Registereintrag |
Registereintragung |
Handelsregister |
Berufsrechtliche Fragen |
Handwerker ggf. Handwerksrolle Gewerbliche Genehmigungspflicht je nach Branche |
Firmenbezeichnung |
Personen-, Sach- und Phantasiefirma unter dem Zusatz KG |
Geschäftsführung |
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